Ausbildung zum innerbetrieblichen Brandschutzhelfer (m/w/d)* gem. ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 - 10.03.2025
Ausbildung zum innerbetrieblichen Brandschutzhelfer (m/w/d)* gem. ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 - 10.03.2025
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Alternativ können Sie die Buchung auch persönlich in unserem Backoffice von Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 und 13:00 Uhr vornehmen unter: Telefon 02561 4296370.
Informationen
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1)).
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.
Durch eine theoretische Erfolgskontrolle und praktischem Umgang mit Handfeuerlöschern am Übungsfeuer sollen Brandschutzhelfer im Brandfall mit den betrieblichen Feuerlöschmitteln eine Brandausbreitung verhindern, Personen retten und die Feuerwehr unterstützen können.
Da die betrieblich ausgebildeten Brandschutzhelfer den Brand bereits vor Eintreffen der Feuerwehr bekämpfen, kann ein Sachschaden so gering wie möglich gehalten werden.
Rechtliche Grundlagen
§10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023
Dieses Angebot richtet sich an:
Betriebe, Unternehmen, Banken, Versicherungen,
Betreiber von Geschäfts- oder Warenhäusern,
Krankenhäuser, Pflege- und Altenwohnheime, Beherbergungsbetriebe, Internate und ähnliche Einrichtungen, insbesondere solche, die mehr als 20 Betten haben.
Betreiber von Gebäuden mit erhöhter Brandgefährdung
- Industrie- und Handwerksbetriebe wie
- Baumärkte, Lager
- Kinos, Diskotheken
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
- Druckereien, Backwarenfabrik
- Metallverarbeitung usw.
Ziel des Seminars
Den Teilnehmern wird die praktische Handhabung an Feuerlöschgeräten vermittelt und die Aufgabe der innerbetrieblichen Brandschutzhelfer im Brandfall verdeutlicht.Betriebe setzen die Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstätten-Richtlinie und den BG Regeln um.
Das Seminar gilt für Betriebe sämtlicher Branchen.
Schulungsinhalte (Auszug)
- Gesetzliche Grundlagen
- Theorie des Verbrennens und Löschens
- Aufgaben der innerbetrieblichen Brandschutzhelfer-/ innen
- Brandschutzordnung gem. DIN
- Feuer- und Löscheinrichtung (Handhabung und Funktion)
- Betriebliche Organisation
- Praktische Handhabung des Handfeuerlöschers am Übungsfeuer
Das theoretische Wissen wird bei der Löschübung am Übungssimulator vertieft.
Teilnehmerkreis
- Betriebsangehörige aus allen Tätigkeitsbereichen
- Sicherheitsbeauftragte
- Betriebsräte
Sollten Sie noch offene Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
* Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben auf alle Geschlechter. Lediglich zur besseren Lesbarkeit wurde auf eine einheitliche Wortform reduziert.