Ausbildung der Fahrer* (m/w/d) von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand gem. DGUV Grundsatz 308-001
Ausbildung der Fahrer* (m/w/d) von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand gem. DGUV Grundsatz 308-001
zzgl. Umsatzsteuer
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Alternativ können Sie die Buchung auch persönlich in unserem Backoffice von Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 und 13:00 Uhr vornehmen unter: Telefon 02561 4296370.
„Können heißt nicht dürfen!“
Informationen
Flurförderzeuge spielen für die zahlreichen innerbetrieblichen Transporte seit je her eine entscheidende Rolle. Gem. §7 der DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27) dürfen Unternehmen nur Personen mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern beauftragen, welche mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Ziele des Seminars
Durch ein hohes Level an Verantwortungsbewusstsein der Bediener von Flurförderzeugen wird eine Reduzierung von Unfallrisiken und die damit einhergehende Steigerung der Betriebssicherheit erzielt.
- Erlangung des Fahrausweises von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand gem. DGUV Grundsatz 308-001 (Staplerschein)
Schulungsinhalte (Auszug)
Theoretische und praktische Anteile ergänzen einander:
- Rechtliche Grundlagen
- Vorschriften und Verantwortung
- Unfallgeschehen und Gefährdungen
- Haftung
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten
- Betrieb und regelmäßige Prüfung des Staplers
- Verkehrswege und Verkehrszeichen
- Physikalisches Verhalten des Staplers
- Sicherheitseinrichtungen
- Störungsbeseitigung
- Einweisung sowie tägliche Funktions- und Sichtkontrolle
- Hinweise auf Gefährdungen
- Praktische Fahr- und Stapelübungen
- Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Hinweis zur praktischen Ausbildung
Der praktische Anteil wird an einem anderen Ort durchgeführt oder vereinbarungsgemäß in Ihrem Betrieb auf betriebseigenen Geräten
Dauer
11 UE Theorie
zzgl. Praxisanteil
Teilnehmerkreis
- Betriebsangehörige aller Branchen, die mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden sollen
- Unternehmer
- Geschäftsführer
- Führungskräfte
- Abteilungsleiter
- Meister, Vorarbeiter
- Sicherheitsbeauftragte
- Betriebsräte
- (Berufs-)Kraftfahrer
- Versandleiter
Sollten Sie noch offene Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.