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Ausbildung: STAPLERSCHEIN

Ausbildung: STAPLERSCHEIN

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Alternativ können Sie die Buchung auch persönlich in unserem Backoffice von Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 und 13:00 Uhr vornehmen unter: Telefon 02561 4296370.

Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen

- gem. DGUV Grundsatz 308-001

 

„Können heißt nicht dürfen!“

Informationen

Flurförderzeuge spielen beim innerbetrieblichen Transport von Waren und Gütern eine wichtige Rolle. Gemäß § 7 der DGUV Vorschrift 68 dürfen Unternehmen nur Personen mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und entsprechend ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Ziele des Seminars

Durch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein beim Bedienen von Flurförderzeugen wird das Unfallrisiko reduziert und die Betriebssicherheit erhöht.

  • Staplerschein / Befähigungsnachweis gemäß DGUV Grundsatz 308-001

Schulungsinhalte (Auszug)

Theoretische und praktische Anteile ergänzen einander:

  • Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
  • Unfallgeschehen und Gefährdungen
  • Aufgaben, Pflichten und Verantwortung beim Führen von Flurförderzeugen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
  • Umgang mit Lasten
  • Betrieb und regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Sicherheitseinrichtungen und Verhalten bei Störungen
  • Einweisung sowie tägliche Funktions- und Sichtkontrolle
  • Praktische Fahr- und Stapelübungen
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis

Hinweis zur praktischen Ausbildung

Der praktische Teil findet nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Ausbildung an einem geeigneten Flurförderzeug statt. Vorzugsweise wird die praktische Ausbildung nach vorheriger Vereinbarung in Ihrem Betrieb an den betriebseigenen Flurförderzeugen durchgeführt.

Dauer

Die theoretische Ausbildung umfasst ca. 6 UE, zuzüglich der praktischen Ausbildung.

Teilnehmerkreis

Personen, die mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand beauftragt werden sollen.


      Sollten Sie noch offene Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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