10.09.2025
13:45 Uhr - 16:30 Uhr
Block 3: Schulung der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen* gem. § 9 Abs. 2 OWiG und Kapitel 8.2.3 des ADR
Block 3: Schulung der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen* gem. § 9 Abs. 2 OWiG und Kapitel 8.2.3 des ADR
Normaler Preis
€ 179,00
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Verkaufspreis
€ 179,00
Grundpreis
pro
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Tickets verbleibend
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Zahlungsmethoden: Kreditkarte, PayPal, Amazon Pay, Sofortüberweisung, Klarna sofort bezahlen (Lastschrift)oder auf Rechnung.
Alternativ können Sie die Buchung auch persönlich in unserem Backoffice von Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 und 13:00 Uhr vornehmen unter: Telefon 02561 4296370.
Ziele des Seminars
- Schulung der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen* gem. § 9 Abs. 2 OWiG und Kapitel 8.2.3 des ADR
Schulungsinhalte (Auszug)
- Was ist alles als Gefahrgut eingestuft?
- Wer ist beauftragte Person und wofür haftet diese?
- Jährliche Unterweisung der Personen, die mit dem Transport, der Beladung und dem Entladen befasst sind.
- Neue Unterweisungsverpflichtungen nach dem ADR 2025 bei LQ-Beförderungen (insbesondere für KEP-Dienste relevant )
- Freistellungsregelungen für Privatpersonen und Handwerker
- Der richtige Umgang mit Lithiumbatterien sowie Maschinen und Geräte mit Lithiumbatterien
- Besonderheiten beim Umgang und der Beförderung von Gasflaschen
- Besonderheiten beim Umgang und der Beförderung von Batterien
- Besonderheiten beim Umgang und der Beförderung von Airbags
- Besonderheiten bei der Ladungssicherung gefährlicher Güter
Dauer
- 5 UE
Teilnehmerkreis
Handwerker, Kfz-Werkstätten, Firmen mit eigener Werkstatt, Leiter von Bauhöfen, produzierende Betriebe, die z.B. Gase verwenden
Hinweise zur Veranstaltung
Das Seminar dient nicht zum Erwerb der Grundqualifikation oder Weiterbildung nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BFQV).
Sollten Sie noch offene Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
* Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben auf alle Geschlechter. Lediglich zur besseren Lesbarkeit wurde auf eine einheitliche Wortform reduziert.
